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   BFH, 17.05.2017 - V R 42/16   

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https://dejure.org/2017,32433
BFH, 17.05.2017 - V R 42/16 (https://dejure.org/2017,32433)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2017 - V R 42/16 (https://dejure.org/2017,32433)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - V R 42/16 (https://dejure.org/2017,32433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefonkarten-Handel

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 9, UStG § 3 Abs 11, UStG § 3a Abs 4 Nr 11, EWGRL 388/77 Art 2
    Leistungsaustausch, Kunde, Sonstige Leistung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.08.2016 - V R 4/16

    Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - V R 42/16
    Dies gilt auch für die Frage, ob der Unternehmer beim Vertrieb von Telefonkarten als Eigenhändler oder als Vermittler anzusehen ist (BFH-Urteil vom 10. August 2016 V R 4/16, BFHE 254, 458, BStBl II 2017, 135).

    Eine Vermittlung wäre nur bei einem Handeln im fremden Namen in Betracht gekommen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 254, 458, BStBl II 2017, 135), an dem es im Streitfall aber fehlt.

  • BFH, 05.04.2001 - V R 5/00

    USt-rechtliche Zuordnung einer Leistung; Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - V R 42/16
    Bei einem Handeln im eigenen Namen ist danach der Handelnde als Leistender anzusehen (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210, und vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 70/99

    Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - V R 42/16
    Bei einem Handeln im eigenen Namen ist danach der Handelnde als Leistender anzusehen (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210, und vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307).
  • FG Düsseldorf, 02.10.2015 - 5 K 15/13

    Möglichkeit der Steuerbarkeit des Verkaufs von Starterpaketen ohne Mobilfunkgerät

    Auszug aus BFH, 17.05.2017 - V R 42/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2015  5 K 15/13 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 27.09.2018 - V R 9/17

    Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (z.B. BFH-Urteile vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, Rz 15; vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2017 V R 42/16, BFH/NV 2017, 1465).
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